Hausverwaltung

 

Verwaltungstätigkeit für Wohnungs-
eigentümergemeinschaften

 

Die Wahl des richtigen Verwalters für Ihre Wohnanlagen ist Vertrauens-
sache. In der nachfolgenden Aufstellung erhalten Sie eine kurze Übersicht, die Ihnen einen kleinen Einblick unseres Tätigkeitsbereiches vermitteln soll. Wir unterscheiden dabei in der kaufmännischen und technischen Verwaltung Ihres Objekts. Sonderleistungen sind jederzeit auf Anfrage möglich.

Sie möchten ein Angebot für die Verwaltung
Ihrer Wohnanlage von uns erhalten?
Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf!

 

Kaufmännische Verwaltung

 

  1. Laufende Stammdatenverwaltung und Beachtung des Datenschutzgesetzes
  2. Buchen aller Einnahmen und Ausgaben, Erstellen von Buchungsnachweisen für die Abrechnung
  3. Lastschrifteinzug des Hausgeldes durch beleglosen Datenträgeraustausch mit der Bank.
  4. Überwachung der Zahlungseingänge. Im Falle der Rückbuchung einer Lastschrift bzw. eines Nichteingangs von Hausgeld- und Mietzahlungen. Versand von Zahlungserinnerungen. Bei Erfolglosigkeit Mahnung mit Fristsetzung
  5. Rechnerische Prüfung aller Rechnungen und Überweisung der Rechnungsbeträge unter Abzug von Skonto, soweit zulässig
  6. Anlage der Instandhaltungsrücklage zu Sonderkonditionen unserer Hausbank
  7. Erstellen von Wirtschaftsplänen für das aktuelle Jahr (Wohnungseigentum)
  8. Erstellen von Hausgeld- bzw. Nebenkostenabrechnungen mit Nachweis der Entwicklung der Instandhaltungsrückstellung. Die Abrechnungen enthalten alle Angaben, die erforderlich sind um den Umlageanteil des einzelnen Eigentümers bzw. Mieters nachrechnen zu können. Die Abrechnung enthält auch den Anteil eines jeden Wohnungseigentümers an der einbehaltenen Abgeltungssteuer, sowie den Nachweis über haushaltsnahe Dienstleistungen. 
  9. Durchführung der jährlichen Rechnungsprüfung gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat bzw. den Rechnungsprüfern.
  10. Aufstellung der Tagesordnung der Eigentümerversammlung in Abstimmung mit dem Verwaltungs-beiratsvorsitzenden.
  11. Einberufen und Durchführen von Eigentümerversammlungen
  12. Erfstellen von Protokollen der Versammlungen und Versand der Kopien an alle Wohnungseigentümer
  13. Führen der Beschlusssammlung
  14. Vollzug aller Beschlüsse der Eigentümerversammlungen
  15. Aufbewahrung aller Abrechnungsunterlagen über 10 Jahre
  16. Unser EDV-Programm wird ständig weiterentwickelt. Dies bedeutet, es ist exakt auf die Belange der Eigentümergemeinschaft abgestimmt und wird, sobald Änderungen in der Rechtsprechung auftreten oder sich Anforderungen seitens unserer Kunden ändern oder neu ergeben sollten, den neuen Gegebenheiten angepasst. Weiterführung, Änderung und Ergänzung aller Verwaltungsunterlagen entsprechend gesetzlicher Änderungen bzw. der in den Eigentümerversammlungen gefassten Beschlüsse
  17. Aufstellen, Ergänzen und Durchsetzen einer Hausordnung
  18. Telefonische Beratung „rund um die Eigentumswohnung“
  19. Erstellung von Lohn- und Lohnnebenkostenabrechnungen für haupt-/nebenberufliche Mitarbeiter der Gemeinschaft ohne Einschaltung eines Steuerberaters 
  20. Abwicklung von Versicherungsschäden, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, von der Schadensbesichtigung bis zur endgültigen Begleichung durch die Versicherung.
  21. Es besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Höhe von € 510.000,00

 

Technische Verwaltung

 

  1. Sachliche Prüfung von Rechnungen
  2. Veranlassen von Instandsetzungsmaßnahmen
  3. Einholen von gleichlautenden Angeboten mehrer Firmen
  4. Prüfung der Angebote
  5. Falls erforderlich, Aufstellen eines Preisspiegels
  6. Vergabe der Aufträge nach Beschluss durch die Eigentümerversammlung, bei kleineren Aufträgen im Einvernehmen mit dem Verwaltungsbeirat, bei Notreparaturen sofortige Einschaltung von Handwerkern, die ständig für die WEG tätig sind
  7. Örtliche Überwachung der Instandsetzungsmaßnahmen und Anfertigung von Aufmaßen mit den Handwerkern.
  8. Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen
  9. Laufende Betreuung der Gebäude und jährliche Begehung, auf Wunsch gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat